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   OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2012 - 3 B 19.09   

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OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2012 - 3 B 19.09 (https://dejure.org/2012,31467)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.02.2012 - 3 B 19.09 (https://dejure.org/2012,31467)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. Februar 2012 - 3 B 19.09 (https://dejure.org/2012,31467)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Berlin, 19.11.2013 - 3 K 282.10

    Erhöhung des Privatschulzuschusses während des Klageverfahrens

    Da der Kläger seinen Klagantrag jedenfalls im Laufe des Klageverfahrens beziffert hat, bedarf die Frage keiner Entscheidung mehr, ob die Klage auch mit einem auf Verpflichtung zur bloßen Neubescheidung gerichteten Antrag ohne Bezifferung des erstrebten Zuschusses zulässig gewesen wäre (zweifelnd OVG Berlin-Brandenburg Beschlüsse vom 24. Februar 2012 - OVG 3 B 19.09 und 3 B 20.09 - sowie vom 24. Mai 2013 - OVG 3 B 35.11 -).

    Dementsprechend hat das Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg, in seinem Urteil vom 24. Februar 2012 (OVG 3 B 19.09) insoweit ausgeführt:.

    Soweit er sich gegen die aus seiner Sicht zu niedrig angesetzte Zahl für Küchenpersonal wendet, kann ebenfalls auf die Entscheidungsgründe des Urteils des OVG Berlin-Brandenburg vom 24. Februar 2012 (a.a.O.) verwiesen werden:.

    Soweit dem sinngemäß erhobenen Einwand des Klägers, es seien nur fünf und damit zu wenige Erzieherstellen berücksichtigt worden, nicht dadurch Rechnung getragen wurde, dass der Beklagte den Zuschuss mit dem Bescheid vom 27. Oktober 2010 unter anderem dadurch erhöhte, dass er die Zahl der Erzieherstellen auf 5, 5 anhob und im Erörterungstermin vom 22. April 2013 erläuterte, dass insoweit nach den Richtlinien für die Ausstattung der staatlichen Schulen mit Erziehern und Sozialarbeitern verfahren und nach gebundenen und offenen Ganztagsgrundschulen unterschieden worden sei, kann auf die Entscheidungsgründe des Urteils des OVG Berlin-Brandenburg vom 24. Februar 2012 (a.a.O.) verwiesen werden, in denen insoweit ausgeführt wird:.

  • VG Berlin, 19.11.2013 - 3 K 233.09

    Zuschuss für Privatschule

    Da der Kläger seinen Klagantrag jedenfalls im Laufe des Klageverfahrens beziffert hat (s. o.), bedarf die Frage keiner Entscheidung mehr, ob die Klage auch mit einem auf Verpflichtung zur bloßen Neubescheidung gerichteten Antrag ohne Bezifferung des erstrebten weiteren Zuschusses zulässig gewesen wäre (zweifelnd OVG Berlin-Brandenburg Beschlüsse vom 24. Februar 2012 - OVG 3 B 19.09 und 3 B 20.09 - sowie vom 24. Mai 2013 - OVG 3 B 35.11 -).

    Dementsprechend hat das Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg, in seinem Urteil vom 24. Februar 2012 (OVG 3 B 19.09) insoweit ausgeführt:.

    Soweit er sich gegen die aus seiner Sicht zu niedrig angesetzte Zahl für Küchenpersonal wendet, kann ebenfalls auf die Entscheidungsgründe des Urteils des OVG Berlin-Brandenburg vom 24. Februar 2012 (a.a.O.) verwiesen werden:.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2012 - 3 B 18.09

    Zuschüsse für genehmigte Ersatzschulen; vergleichbare Personalkosten; Berechnung;

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens einschließlich der Sitzungsniederschrift vom 24. Februar 2012, der Parallelverfahren OVG 3 B 19.09 und OVG 3 B 20.09, des Verfahrens VG 2 K 41.09 und des Verfahrens VG 3 A 137.99/OVG 8 B 21.02 sowie der beigezogenen Verwaltungsunterlagen (zwei Hefte Verwaltungsvorgang Zuschuss 2006, zwei Hefte S...-Schule Band IV und Band V und ein Ordner Zuschussberechnung 2006) verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.
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